Die Schutzimpfungen gegen Covid-19 sind jetzt Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Patieten müssen also keine Privatrechnung mehr bezahlen. Dies war für eine kurze Zeitspanne ab dem 8. April notwendig.
Arzneimittel die von andauernden und bekannten Lieferschwierigkeiten betroffen sind, können von Ärzten auf getrennten Rezepten verschrieben werden. Patienten können sich mit den Rezepten an verschiedene Apotheken wenden, wenn die Mittel nicht vorrätig sind.
Kinder und Jugendliche mit Mandel- und Mittelohrerkrankungen müssen nicht mehr unverhältnismäßig lange auf eine ambulante Operation warten – sofern sie bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert sind. Die Krankenkasse hat sich bereit erklärt, diese Operationen finanziell zu fördern und eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen abgeschlossen.
Die letzten Corona-Maßnahmen sind Ende März ausgelaufen, die Pandemie ist für beendet erklärt. Doch viele Patienten leiden noch an Spät- und Langzeitfolgen wie Erschöpfung, Schmerzen, Konzentrationsstörungen, Atemnot oder Herzrasen. Für sie gibt es seit Mitte Januar ein Ärztenetzwerk für Post- oder Long Covid in Bremen, das bereits mehr als 100 Patienten an Fachärzte vermittelt hat.
Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate ist seit dem 1. März entfallen. Dies betrifft die Bürgertests, aber auch Testungen von Personal in Arztpraxen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt.
Im Land Bremen gelten keine Basisschutzmaßnahmen über die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hinaus. Damit ist die Isolationspflicht aufgehoben. Doch für Arzt- und psychotherapeutische Praxen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken für Patienten und Besucher.
Die kommunalen Impfstellen in Bremen und Bremerhaven schließen sukzessiv im Februar und im März. Dies betrifft auch die mobilen Impfteams und Bus-Angebote. Die Covid-19-Schutzimpfungen finden dann in den Arztpraxen statt.
Für Menschen mit Verdacht auf eine Long- bzw. Post-Covid-Erkrankung hat sich in Bremen und Bremerhaven ein Behandler-Netzwerk gegründet. Ab dem 16. Januar 2023 bieten Fachärzte und Psychotherapeuten spezielle Termine an – Voraussetzung ist, dass ein Hausarzt bzw. Kinderarzt eine entsprechende Verdachtsdiagnose stellt. Die Termine beim Spezialisten werden über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen vermittelt.
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind ab dem 16. Januar nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Die Bremische Corona-Basisschutzverordnung sieht allerdings noch eine Freitestung vor.
Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Dies bedeutet, dass Beschäftigte von der Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung in Papierform entbunden werden.
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