Die Sonderreglung zur telefonischen Krankschreibung läuft am 31. Mai aus. Damit dürfen Praxen ab dem 1. Juni keine Telefon-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mehr ausstellen.
Wie der Magistrat der Stadt Bremerhaven mitteilt, schließt zum 31. Mai die Coronaambulanz. Damit werden dort auch keine PCR-Abstriche („Labortests“) mehr vorgenommen. Patienten können sich für PCR-Tests an andere Testzentren und gegebenenfalls an Arztpraxen wenden.
Die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen lädt am 4. Mai, 15:30 Uhr, zu einer Vernissage ins Ärztehaus (Schwachhauser Heerstraße 26/28) ein. Unter dem Titel „wonderview“ eröffnet der Fotokünstler Günter Saure neue Sichtweisen. Mittels Naturfotografien in extremen Nahaufnahmen kommen ungewöhnliche Einblicke und Perspektiven zu Stande.
Angesichts steigender Covid-19-Infektionszahlen empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen Menschen mit leichten Erkältungssymptomen, von einem Besuch in Arztpraxen abzusehen. Der Gesetzgeber hat eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Mai verlängert, um das Infektionsrisiko in Arztpraxen klein zu halten.
Die meisten Patienten sind sehr zufrieden mit ihren behandelnden Ärzten. Doch es kann auch zu Spannungen und Konflikten kommen. Haben Sie sogar einen Grund zur Beschwerde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an verschiedene Stellen wenden. Viele Fragen und Hilfestellungen finden Sie auch in unserer Online-Hilfe.
Um möglichst schnell Hilfe für Geflüchtete leisten zu können, koordiniert die KV Bremen in Absprache mit den zuständigen Behörden die medizinischen und humanitären Angebote der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Land Bremen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schließt ihre Corona-Ambulanzen in Bremen Ende März. Das betrifft die Ambulanzen in Bremen-Vahr und die Testpraxis in Bremen-Nord.
Der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Novavax ist offiziell in der EU zugelassen und wird mittlerweile auch an Praxen im Land Bremen ausgeliefert und verimpft. Die ständige Impfkomission spricht sich für einen Einsatz ab 18 Jahren aus.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur vierten Coronaimpfung veröffentlicht. Diese sehen vor, dass gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen eine erneute Boosterimpfung erhalten sollten.