Die kommunalen Impfstellen in Bremen und Bremerhaven schließen sukzessiv im Februar und im März. Dies betrifft auch die mobilen Impfteams und Bus-Angebote. Die Covid-19-Schutzimpfungen finden dann in den Arztpraxen statt.
Für Menschen mit Verdacht auf eine Long- bzw. Post-Covid-Erkrankung hat sich in Bremen und Bremerhaven ein Behandler-Netzwerk gegründet. Ab dem 16. Januar 2023 bieten Fachärzte und Psychotherapeuten spezielle Termine an – Voraussetzung ist, dass ein Hausarzt bzw. Kinderarzt eine entsprechende Verdachtsdiagnose stellt. Die Termine beim Spezialisten werden über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen vermittelt.
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind ab dem 16. Januar nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Die Bremische Corona-Basisschutzverordnung sieht allerdings noch eine Freitestung vor.
Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Dies bedeutet, dass Beschäftigte von der Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung in Papierform entbunden werden.
Der Bremer Apothekerverband e.V. und die Kassenärztliche Vereinigung Bremen haben für die Notfallversorgung mit Medikamenten über die Feiertage einen engmaschigen Kommunikationsablauf erarbeitet.
Wer in Bremen oder Bremerhaven auf der Suche nach einem Hausarzt ist, findet in manchen Stadtteilen schwer einen freien Termin. Über die Terminservicestelle (TSS) der KV Bremen werden deshalb ab sofort zusätzliche Termine für Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt.
Arztpraxen können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege auch in den Wintermonaten weiterhin telefonisch krankschreiben. Diese Sonderregelung ist bis 31. März 2023 verlängert.
Der COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer ist ab sofort verfügbar. Eine erste Auslieferung an die Arztpraxen erfolgt in dieser Woche.
Gemeinsam mit der Ärztekammer Bremen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen ruft Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard die Bremerinnen und Bremer dazu auf, sich in diesem Jahr gegen das Grippevirus impfen zu lassen.
Für Besucher und Patienten in Arztpraxen und in psychotherapeutischen Praxen gilt eine bundesweite Tragepflicht von FFP2-Masken. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Bisher konnten dies die Länder selbst festlegen.