Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. 

Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Behindertengleichstellungsgesetz BITV 2.0.

Die Erklärung gilt für folgende Internetseiten:

https://www.kvhb.de

https://patienten.kvhb.de

https://praxisboerse.kvhb.de

 

Wie barrierefrei ist das Angebot? 

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden von der Kassenärztliche Vereinigung Bremen fortlaufend geprüft und hinsichtlich Umsetzbarkeit bewertet. Vorzunehmende Anpassungen werden nach Priorität planvoll realisiert.
Trotz kontinuierlicher Verbesserungen können Probleme auftreten. Hier folgt die Beschreibung der bekannten Mängel bei der Barrierefreiheit.

  • Bedienelemente und Bildelemente: Es gibt Elemente, die keinen Alternativtext bzw. kein Alternativattribut haben.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Links: Nicht alle Links verfügen über aussagekräftige Linktexte. 
  • Inhalte: Abkürzungen und Akronyme werden nicht ausgezeichnet. Anderssprachige Wörter werden nicht übersetzt.
  • Kontraste: In seltenen Fällen ist der Farbkontrast nicht ausreichend.
  • Es gibt derzeit keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2025 aktualisiert.

Wir arbeiten stetig an der Gestaltung im Sinne der Barrierefreiheit und aktualisieren regelmäßig diese Erklärung.

 

Möchten Sie Barrieren melden?

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen möchte das Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Telefon: 0421/3404-328

E-Mail: redaktion@kvhb.de

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben und die Barriere immer noch besteht. Nutzen Sie in diesem Fall das Beschwerde-Formular, um ein Durchsetzungsverfahren anzustrengen.