Online-Hilfe (FAQ)

Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt, aber sicherlich auch eines der kompliziertesten. Den Überblick zu behalten, ist schwierig. Deshalb haben wir  einige Fragen und Antworten zu Themen gesammelt, die im Zusammenhang mit Arzt- und Psychotherapeutenpraxen stehen. 

 

Arztsuche

Ich habe akut eine Beschwerde und bin auf der Suche nach einem Hausarzt.

  • Arztsuche der KV Bremen
  • Sie können den Bereitschaftsdienst der KV Bremen aufsuchen. Die KV Bremen betreibt drei Ärztliche und drei Kinderärztliche Bereitschaftsdienste (Adressen und Öffnungszeiten).
  • Alternativ können Sie den Patientenservice unter 116117 anrufen. Wenn Sie nach dem Grund des Anrufes gefragt werden, wählen Sie „1“ medizinische Beschwerde. Sie erhalten nach einer medizinischen Ersteinschätzung entweder einen Termin in einer hausärztlichen Kooperationspraxis, werden zu einem Telefonarzt durchgestellt oder in die nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale eingeladen. 
  • Außerdem können Sie einen Termin zu einer hausärztlichen Kooperationspraxis online vereinbaren unter www.eterminservice.de.
  • Weitere Infos zur Terminservicestelle.

Ich suche einen neuen, „festen“ Hausarzt.

Ich suche einen Facharzt.

  • Arztsuche der KV Bremen 
  • Ihr Hausarzt kann über eine eilbedürftige Behandlung bei einem Facharzt entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Überweisung mit einem Code für die Terminservicestelle. Den Termin können Sie online über www.eterminservice.de oder telefonisch über die 116117 (Auswahl „1“ Termin) vereinbaren. Weitere Infos zur Terminservicestelle.

Ich hätte gerne einen Termin bei einem Gynäkologen, Augenarzt oder Kinderarzt.

  • Einzeltermine für die genannten Arztgruppen werden über die Terminservicestelle der KV Bremen vermittelt – online über www.eterminservice.de oder telefonisch über die 116117 (Auswahl „1“ Termin)
  • Weitere Infos zur Terminservicestelle.

Psychotherapeutensuche

Ich suche einen Psychotherapeuten.

Ich suche einen Psychotherapeuten für eine schnelle Abklärung, ob und wie dringend behandlungsbedürftig ich bin.

  • Dafür wurde die psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der schnellen Diagnostik und Indikationsstellung für eine Psychotherapie bzw. der Abklärung, ob und welche anderen Hilfen eventuell benötigt werden.
    Einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie online über www.eterminservice.de oder telefonisch über die 116117 (Auswahl „1“ Termin) vereinbaren.
    Weitere Infos zur Terminservicestelle.

Terminservicestelle/eTerminservice

Was ist die Terminservicestelle?

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen betreibt die Terminservicestelle. Diese vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen Termine zu Ärzten und Psychotherapeuten, wenn entsprechende Kapazitäten in den Praxen vorhanden sind.
  • Die Terminservicestelle ist über die Patientenhotline 116117 zu erreichen (Auswahl „1“ Termin).
  • Weitere Informationen zur Terminservicestelle.

Was ist der eTerminservice?

  • Der eTerminservice ist die Webapplikation der Terminservicestelle. Mit dem eTerminservice können Sie unter bestimmten Voraussetzungen online einen Termin in einer Praxis buchen. Der eTerminservice ist zu erreichen über www.eterminservice.de
  • Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie auch die 116117 (Auswahl „1“ Termin) anrufen und den Termin am Telefon vereinbaren.

Bereitschaftsdienste

Wofür ist der Bereitschaftsdienst da? 

  • Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für Patienten da, die außerhalb der regulären Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe brauchen. Er ist für Patienten gedacht, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber mit ihren Beschwerden auch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
  • Sie erreichen die Bereitschaftsdienste der KV Bremen unter der kostenlosen Rufnummer 116117.
  • Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen ist die 116117 die falsche Anlaufstelle. In diesen Fällen muss der Notruf 112 gewählt werden.
  • Für Kinder und Jugendliche gibt es einen Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.

Wann rufe ich den Bereitschaftsdienst an?

  • Bei einer Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden und wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Sie erreichen die Bereitschaftsdienste der KV Bremen unter der kostenlosen Rufnummer 116117.
  • Die Erfahrung zeigt, dass sich manch gesundheitliches Problem schon vor den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienste ankündigt. Deshalb ist die dringende Empfehlung, rechtzeitig den (Haus-)Arzt des Vertrauens aufzusuchen. 
  • Bei lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die Nummer des Rettungsdienstes unter der 112.

Wo ist die nächste Bereitschaftsdienstpraxis und wann hat diese geöffnet?

Die KV Bremen betreibt drei Ärztliche und drei Kinderärztliche Bereitschaftsdienstzentralen.

Wartezeiten/Termine

Ich kann die Praxis telefonisch nicht erreichen.

Die Praxisorganisation und der Praxisablauf obliegen dem praxisführenden Arzt/Therapeuten. Bei etwaigen Beschwerden ist der praxisführende Arzt der Ansprechpartner.

Ich warte zu lange in der Praxis.

Wartezeiten sind im Praxisalltag grundsätzlich nicht vermeidbar. Die Praxisorganisation und der Praxisablauf obliegen dem praxisführenden Arzt/Therapeuten.

Ich bekomme einen Termin erst in Wochen/Monaten.

Versuchen Sie bei einem Arzt, der noch über freie Kapazitäten verfügt, einen früheren Termin zu bekommen.
Arztsuche

Mein Arzt ist im Urlaub, an wen wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an den benannten Vertreter, siehe Praxisaushang, die Homepage bzw. Angaben auf dem Anrufbeantworter des Arztes.

Ein Arzt lehnt meine Behandlung ab.

Nach der Berufsordnung der Ärztekammer Bremen achtet der Arzt das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Andererseits ist - von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - auch der Arzt frei, eine Behandlung abzulehnen. Bei gesetzlich Versicherten ist die Hinausschiebung oder Nichtvergabe des Behandlungstermins nur dann rechtmäßig, wenn ein begründeter Fall vorliegt. Ein begründeter Fall liegt dann vor, wenn eine Praxis durch eine Überzahl von Patienten überlastet oder aber das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig gestört ist, es sich aber um keine akute Behandlungsbedürftigkeit, wie beispielsweise eine stark blutende Wunde, handelt.

Mein Arzt macht keine Hausbesuche.

Ein Hausbesuch kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Die Entscheidung, ob ein Hausbesuch medizinisch notwendig ist, obliegt ihrem Arzt.
 

Beschwerden

Ich vermute einen Behandlungsfehler.

  • Wenn Sie von einem in Bremen oder Bremerhaven niedergelassenen Arzt behandelt wurden und einen Behandlungsfehler vermuten, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer Bremen. 
    Ärztekammer Bremen 
  • Wenn Sie von einem in Bremen oder Bremerhaven niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten behandelt wurden und einen Behandlungsfehler vermuten, wenden Sie sich bitte an die
    Psychotherapeutenkammer Bremen
  • Ich vermute einen Behandlungsfehler im Krankenhaus.
    Bitte wenden Sie sich an das Qualitätsmanagement / Beschwerdestelle des Krankenhauses oder direkt an die Krankenhausleitung.
  • Ich vermute einen Behandlungsfehler beim Zahnarzt.
    Wenn Sie von einem in Bremen oder Bremerhaven niedergelassenen Zahnarzt behandelt wurden und einen Behandlungsfehler vermuten, wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer Bremen.
    Zahnärztekammer Bremen

Ich habe eine Beschwerde, weil ein Arzt mir ein Rezept, eine Krankschreibung, ein Attest oder eine andere Verordnung verweigert.

Beschwerdeformular

Ich habe eine Beschwerde wegen einer verweigerten Behandlung.

Beschwerdeformular

Ich vermute einen Verstoß gegen ärztliche Pflichten.

Beschwerdeformular

Ich habe eine Beschwerde über den Bereitschaftsdienst der KV Bremen bzw. die Patientenhotline 116117.

Beschwerdeformular

Ich habe eine Beschwerde über eine Praxis, die nicht erreichbar ist.

Beschwerdeformular

Ich habe eine Beschwerde über die Praxisorganisation (Wartezeiten in der Praxis, Mitarbeiter, etc.)

Die Praxisorganisation und der Praxisablauf obliegen dem praxisführenden Arzt bzw. Psychotherapeuten im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit. Bei etwaigen Beschwerden ist der praxisführende Arzt bzw. Psychotherapeut der Ansprechpartner.

Bei einigen Anliegen kann Ihnen auch die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiterhelfen. Die UPD versteht sich als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und bietet Ratsuchenden eine unabhängige Beratung, Information und Unterstützung.

Ich bin mit der medizinischen Beurteilung meines Arztes nicht einverstanden (z. B. Gutachterliche Tätigkeit)

Als Verwaltungsstelle sind wir nicht in der Lage, eine fachmedizinische Begutachtung durchzuführen bzw. eine medizinische Einschätzung abzugeben. Für eine verbindliche Klärung wird aber regelmäßig ein medizinisches Gutachten notwendig sein. Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Alternativ können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Ich habe eine Beschwerde über die Praxisorganisation (Hygiene, Telefon, MFA)

Die Praxisorganisation und der Praxisablauf obliegen dem praxisführenden Arzt / Therapeuten im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit. Bei etwaigen Beschwerden ist der praxisführende Arzt der Ansprechpartner.
Bei berechtigten Beschwerden über hygienische Mängel wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Patientenakte

Wie komme ich an meine Patientenakte?

Der Arzt / Psychotherapeut ist zur Aufbewahrung verpflichtet, gegen Kostenerstattung können Sie eine Kopie erhalten. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer.

 

Die Praxis hat zugemacht und es gibt keinen Nachfolger. Wie komme ich an meine Patientenakte?

In der Regel informiert die Praxis. Achten Sie auf Aushänge, hören Sie die Anrufbeantworter ab oder schauen auf die Homepage der Praxis. Sollte es keine Auskunft geben, wenden Sie sich an die KV Bremen.
 

Diagnosen/Befunde/Arztbriefe

Ich habe einen schriftlichen medizinischen Befund erhalten und verstehe ihn nicht.

Auf der Plattform „Was hab‘ ich“ können sich Patienten ihre medizinischen Befunde kostenfrei und anonym übersetzen lassen. 

 

Ich benötige einen Bericht vom meinem Arzt bzw. Psychotherapeuten.

Einen Bericht stellt der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut aus. Es können ggf. Kosten anfallen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer.

 

Welche Diagnosen hat mein behandelnder Arzt bzw. Psychotherapeut gestellt?

Stellen Sie eine Nachfrage bei ihrem behandelnden Arzt bzw. Psychotherapeuten.

Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel

Mein Arzt verordnet mir meine Arzneimittel nicht (mehr).

Grundsätzlich liegt die Therapieentscheidung und -verantwortung beim behandelnden Arzt. Dieser entscheidet über die konkrete Verordnung im Rahmen seiner Therapiefreiheit. Dabei muss er ebenso die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. Die Verordnungen müssen notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sein.
Beschwerdeformular

 

Ist es richtig, dass ich für jede Verordnung in die Praxis kommen muss?

Es liegt im Ermessen des Arztes, vor dem Ausstellen einer Verordnung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu verlangen, um eine Notwendigkeit der Verordnung festzustellen.

 

Kann mir der Arzt ein bestimmtes Medikament verordnen?

Wunsch- oder sogenannte Wohlfühlverordnungen dürfen nicht zulasten der Krankenkasse verordnet werden.

 

Habe ich Anspruch auf einen Krankentransport / Krankenfahrt?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Beförderung von gesetzlich krankenversicherten Patienten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Die Verordnungsentscheidung und -verantwortung obliegt dem behandelnden Arzt. Daneben muss im Regelfall die Krankenkasse die Verordnung im Vorfeld genehmigen. Bei weiteren Fragen zum Krankentransport wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Rechnung/Private Leistungen

Darf mein Arzt mir eine Privatrechnung stellen?

Es gibt mehrere Gründe, weshalb ein Arzt auch von einem Gesetzlich-Krankenversicherten eine Privatvergütung fordern kann:

  • Wenn es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) handelt, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist.
  • Wenn es sich um eine Wunschleistung des Patienten handelt, die medizinisch nicht anzeigt ist.
  • Wenn der Patient vor der Behandlung seine Krankenversicherungskarte nicht vorgelegt hat. Diese Vergütung ist allerdings vom Arzt zurückzuzahlen, wenn der Patient bis zum Ende des Quartals eine gültige Krankenversicherungskarte bzw. einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegt.

Bei Fragen berät Sie Ihre Krankenkasse. Beschwerden können Sie an die Ärztekammer Bremen richten.

 

Weitere Infos und Ansprechpartner:

 
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)?

Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen und sie bekommen das Geld nicht zurück. Dafür muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Solche Leistungen werden als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet.
Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können IGeL durchaus sinnvoll sein. Die Ärzte beraten ihre Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen die Patienten allein.
IGEL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

 

Wann stellt ein Arzt ein privates Rezept aus?

Wenn eine Verordnung medizinisch nicht erforderlich ist oder das Arznei- /Heil- /Hilfsmittel nicht verordnungsfähig nach Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

 

Ich bin nicht zum Termin erschienen und mein Arzt stellt mir eine Rechnung.

Ein Ausfallhonorar ist unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Da es sich hierbei um eine zivilrechtliche Fragestellung handelt, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Überweisung/Einweisung

Wann bekomme ich eine Überweisung? 

Ein Arzt überweist zu einem anderen Arzt, wenn er bestimmte Leistungen in Auftrag gibt, die fachliche Meinung eines Kollegen einholen möchte, oder wenn eine Mitbehandlung oder die Weiterbehandlung notwendig ist. Eine nachträgliche Überweisung ist nicht möglich. Für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, noch zusätzlich eine Überweisung auszustellen, ist unzulässig.

Folgenden Arztgruppen dürfen nur auf Überweisung tätig werden: Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner. Gegebenenfalls dürfen für die ambulante Versorgung Ermächtigte Krankenhausärzte nur auf Überweisung eines bestimmten Facharztes tätig werden.

 

Wann bekomme ich eine Einweisung?

Eine Einweisung bedeutet die Überstellung eines Patienten zur stationären Betreuung in eine Krankenanstalt durch den Arzt. Eine zweite Einweisung für denselben Behandlungsfall auszustellen, ist unzulässig. Eine Einweisung ist grundsätzlich gültig, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen ist. Für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, noch zusätzlich eine Überweisung auszustellen, ist unzulässig.

 

Welcher Arzt verordnet mir Arznei-/Heilmittel, wenn ich überwiesen wurde?

Jeder Arzt ist verpflichtet, die für seinen Zuständigkeitsbereich notwendigen Verordnungen vorzunehmen. Maßgeblich ist bei Überweisungen der definierte Überweisungsinhalt.

Krankenversichertenkarte

Ich habe meine Karte vergessen und werde nicht behandelt.

Sie sind verpflichtet, die durch die Krankenkasse ausgestellte Versichertenkarte als Berechtigungsnachweis vor jeder Inanspruchnahme eines Arztes oder Psychotherapeuten vorzulegen, ansonsten kann die Behandlung auch abgelehnt werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.

 

Ich habe meine Karte vergessen und soll privat bezahlen.

Wenn der Patient vor der Behandlung seine Krankenversicherungskarte nicht vorgelegt hat, kann der Arzt eine Privatvergütung verlangen. Diese Vergütung ist allerdings vom Arzt zurückzuzahlen, wenn der Patient bis zum Ende des Kalendervierteljahres eine gültige Krankenversicherungskarte bzw. einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegt.

 

Ich bin im Ausland krankenversichert, wer darf mich behandeln.

Wenn Patienten sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und mit der Europäischen Krankenversicherungskarte und ihrem Personalausweis oder Reisepass an einen Arzt wenden, haben sie grundsätzlich einen Leistungsanspruch, als ob sie bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Zahlungen sind sie den Versicherten der deutschen Krankenkassen gleichgestellt. Anspruch haben sie auf alle Sachleistungen, die sich während Ihres Aufenthaltes unter Berücksichtigung der Art der Leistung und Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.

Auskunftsrecht

Welche Leistungen hat eine Praxis für meine Behandlung abgerechnet?

Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen eine Praxis für Ihre Behandlung abgerechnet hat, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese ist verpflichtet, Sie auf Antrag über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu informieren.  Haben Sie nach Ihrer Behandlung die Krankenkasse gewechselt, wenden Sie sich bitte an Ihre vorher zuständige Krankenkasse. Oft finden Sie auf der Homepage der Krankenkassen entsprechende Informationen. Das Auskunftsrecht ist im Sozialgesetzbuch V (§ 305 Abs. 1 SGB V) verankert.

Alternativ hierzu haben Sie auch die Möglichkeit bzw. das Recht, bei allen Ihren behandelnden Ärzten, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren einzeln anzufragen. Hier können Sie jedoch nur unmittelbar nach einer Behandlung bzw. quartalsweise, dann jedoch spätestens innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Quartals in welchem die Leistungen in Anspruch genommen wurden, diese Informationen nachfragen.
 

Ansprechpartner im Gesundheitswesen

Wer ist wofür zuständig? Sollten Sie eine Nachfrage oder einen Grund zu einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Behandlung in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxen haben, dann sollten Sie wissen, an wen SIe sich wenden können. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Akteure und Ansprechpartner.

 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) versteht sich als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und bietet Ratsuchenden eine unabhängige Beratung, Information und Unterstützung an. In vielen Fällen empfiehlt es sich, zunächst bei der UPD eine Einschätzung einzuholen.
Telefon: 0800-0117722, www.patientenberatung.de

 

Ihre Krankenkasse

Zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Verordnungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, wenn es um Überweisungen oder Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen geht, ist primär Ihre Krankenkasse. Eine Beschwerde sollten Sie schriftlich bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse stellt dann gegebenenfalls Anfragen an die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung.

 

Ärztekammer

Wenn Sie vermuten, Ihr behandelnder niedergelassener Arzt hat möglicherweise gegen die Berufsordnung und ärztliche Ethik verstoßen oder es liegt ein Behandlungsfehler/Kunstfehler vor, dann ist die Ärztekammer zuständig. Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt Mitglied der Ärztekammer Bremen ist und im Land Bremen tätig ist.

 

Psychotherapeutenkammer

Wenn Sie eine Beschwerde gegen einen (psychologischen) Psychotherapeuten vorbringen wollen, dann ist die Psychotherapeutenkammer Ihre Anlaufstelle. Bitte beachten Sie, dass  für ärztliche Psychotherapeuten die Ärztekammer zuständig ist.

 

Kassenärztliche Vereinigung

Gesetzlich versicherte Patienten können sich auch an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden. Die KV ist zuständig, wenn es um die Einhaltung vertragsärztlicher Pflichten geht. Wenn Sie vermuten, dass ein niedergelassener Arzt die Behandlung ohne hinreichenden Grund ablehnt oder ein dringend benötigtes Arzneimittel nicht verschrieben werden soll, ist die KV zuständig.