Kasse übernimmt Liposuktion bei Lipödem seit Juli unabhängig vom Schweregrad


Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, betroffen sind vor allem Frauen. Dabei kommt es zu einer krankhaften Ansammlung von Fettgewebe an Beinen, Hüfte oder Armen. Helfen kann eine Liposuktion, die nun unabhängig vom Schweregrad Kassenleistung ist.

Ein Lipödem ist eine chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft und symmetrisch meist an Beinen oder Armen auftritt. Männer sind nur sehr selten betroffen. Typische Symptome sind Druckempfindlichkeit, blaue Flecken, Spannungsgefühle und eine Disproportion zum restlichen Körper. Die Erkrankung lässt sich nicht durch Sport oder Diäten abbauen. Das Lipödem wird üblicherweise in drei Stadien eingeteilt, die den Fortschritt der Erkrankung beschreiben.

Seit dem 1. Juli 2026 wird die Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bislang galt das nur für schwere Verläufe, ab sofort ist die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Schweregrad eine reguläre Kassenleistung. 

Für die Kostenübernahme einer Liposuktion müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine gesicherte Diagnose des Lipödems
  • mindestens sechs Monate dokumentierte konservative Behandlung (zum Beispiel Kompressionstherapie, Bewegung und bei Bedarf manuelle Lymphdrainage) ohne ausreichende Beschwerdelinderung
  • keine relevante Gewichtszunahme in den vergangenen sechs Monaten
  • Einhaltung der Grenzwerte für den Body-Mass-Index (BMI). Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² muss zusätzlich das Taille-Größe-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio) im Normbereich liegen. Bei einem BMI über 35 kg/m² muss zunächst eine Adipositas behandelt werden.