Berechtigt zur Durchführung der Impfungen sind die im Bereich der KV Bremen tätigen HIV-Schwerpunktpraxen/HIV-Präexpositionsprophylaxepraxen sowie Praxen weiterer Fachgruppen nach Maßgabe des Stufenplans der senatorischen Behörde, wenn sie Mitglieder der KV Bremen sind.