Nach der neuen Testverordnung gilt folgendes:
„Gratis-Tests“ für
• Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel)
• Haushaltsangehörige von Infizierten
• Kinder bis fünf Jahre
• Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
• Menschen, die sich aus der Isolation freitesten müssen
„Drei-Euro-Tests“ für
• Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag
• Besucher von Menschen ab 60 Jahren
• Besucher von Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung mit Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken
• Menschen, mit einer roten Warnmeldung in der Corona-Warnapp