Neue Testverordnung in Kraft getreten: „Gratis-Tests“ nur in Ausnahmefällen


Zum 30. Juni ist eine neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Mit ihr enden die Massentestungen von asymptomatischen Patienten.

Nach der neuen Testverordnung gilt folgendes:
„Gratis-Tests“ für
•    Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel) 
•    Haushaltsangehörige von Infizierten
•    Kinder bis fünf Jahre 
•    Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
•    Menschen, die sich aus der Isolation freitesten müssen
„Drei-Euro-Tests“ für
•    Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag
•    Besucher von Menschen ab 60 Jahren
•    Besucher von Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung mit Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken
•    Menschen, mit einer roten Warnmeldung in der Corona-Warnapp