Elektronisches Rezept wird zum 1. Januar 2024 Standard: Das Wichtigste auf einen Blick


Das Elektronische Rezept (eRezept) wird in vielen Praxen bereits eingesetzt und viele Bürgerinnen und Bürger haben es bereits eingelöst. Zum 1. Januar wird das eRezept nun verpflichtend eingeführt. Wir haben alle wichtigen Fakten aus Patientensicht zusammengetragen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Praxis erstellt das elektronische Rezept und lädt es über ein Verbindungsgerät zur geschützten „Daten-Autobahn“ des Gesundheitswesens in die bundesweite Telematik-Infrastruktur (TI) hoch. 
  • Das Rezept wird dann über diesen gesetzlich vorgeschriebenen, sicheren Übertragungsweg im zentralen E-Rezept-Fachdienst der Bundesdigitalagentur gematik gespeichert.
  • Es gibt drei Einlösewege: Das E-Rezept ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App und einen Ausdruck mit einer dem QR-Code ähnlichen Grafik („Token“) einlösbar.
  • Beispiel elektronische Gesundheitskarte: Nach dem Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke kann diese das E-Rezept aus dem Fachdienst der gematik abrufen.
  • E-Rezept-App: Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte eine NFC-fähige eGK mit PIN bestellen, falls sie noch keine besitzen. Damit lässt sich die App der gematik freischalten, die in den gängigen AppStores verfügbar ist und einen erweiterten Service rund ums E-Rezept bietet.
  • Bei Hausbesuchen, Störfällen oder noch nicht unterstützten Verordnungsarten wird weiterhin das bisherige Papierrezept verwendet. 
  • Das E-Rezept ist auch durch beauftragte Personen wie pflegende Angehörige einlösbar.
  • Künftig soll das E-Rezept auch in Apps der Krankenkassen integriert werden.

 

Weitere Infos für Patienten auf einer Infoseite der Betreinbergesellschaft gematik: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de