Fürsorgliche Begleitung: Medizin am Lebensende

Nur wenige Menschen denken bei guter Gesundheit über das Sterben und ihre letzte Lebenszeit nach. Viele möchten sich damit nicht befassen. Und wer darüber nachdenkt, verbindet damit häufig Ängste: unter Schmerzen leiden zu müssen oder abhängig von Maschinen und den Entscheidungen anderer zu sein.

In dieser Information erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt und wer Sie am Lebensende begleiten kann. Sie lesen hier auch, wie Sie selbst Vorsorge für diese Zeit treffen können.

 

Auf einen Blick: Medizin am Lebensende

  • Schwerkranke sollen in Würde und geborgen ihre verbleibende Lebenszeit verbringen. Ärzte, Pflegende und andere können viel dazu beitragen.
  • Sterbende können zu Hause, im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz betreut werden.
  • Es wird behutsam erwogen, welche Maßnahmen dem Sterbenden helfen – und welche nicht.
  • Mithilfe von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie Ihren letzten Lebensabschnitt mitbestimmen.

Was kann Medizin am Lebensende leisten?

Am Lebensende geht es nicht mehr darum, um jeden Preis das Leben zu verlängern. Vielmehr soll behutsam herausgefunden werden, was Ihnen hilft und was nicht. Das ist Aufgabe der Palliativversorgung.
Viele verschiedene Berufsgruppen wie Pflegende, Ärzte, Sozialarbeiter oder Seelsorger arbeiten hier zusammen.

Sie können keine Wunder vollbringen. Aber sie sind für Sie da und können Beschwerden oft wirksam lindern. Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter unterstützen diese Arbeit, indem sie Gespräche führen oder Nachtwachen halten.

Begleitung in der Sterbephase

Zum Lebensende hin können die körperlichen und geistigen Kräfte zunehmend nachlassen. Sterbende verlieren das Interesse an Essen, Trinken und Kontakt. Das ist normal und gehört zum Sterben.

Ernährung: Es kann schwer auszuhalten sein, wenn der Sterbende keine Nahrung oder Flüssigkeit mehr zu sich nimmt. Doch künstliche Zufuhr bedeutet für viele Sterbende eine unnötige Belastung. Hunger und Durst sollen nur noch gestillt werden, wenn der Sterbende dies äußert.

Schmerzen: Viele fürchten sich vor unerträglichen Schmerzen am Lebensende. Schmerzen lassen sich aber meist wirksam lindern. Selten kann es sein, dass die herkömmliche Schmerzbehandlung nicht mehr ausreicht. Wenn Sie es wünschen, kann dann die Dosis der Schmerzmedikamente stark erhöht werden.

Unerträgliche Beschwerden: Um schwerstes Leid zu lindern, gibt es auch Medikamente, die das Bewusstsein dämpfen. Dies ist nur sehr selten wirklich nötig. Es kann aber entlastend sein zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Verzicht auf lebensverlängernde Behandlung:

In der letzten Lebensphase geht es für viele nicht mehr darum, eine Erkrankung um jeden Preis zu bekämpfen. Wichtiger wird, die verbleibende Lebenszeit möglichst ohne Beeinträchtigung durch medizinische Maßnahmen zu gestalten.

Nebenwirkungen von Behandlungen, häufige Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte werden immer belastender. Manche möchten das nicht mehr in Kauf nehmen. Sie haben das Recht, jede Behandlung abzulehnen. Wenn Sie es wünschen, können die Behandelnden auch lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung unterlassen oder beenden. Wichtig ist, dass Sie dies frühzeitig in einer Patientenverfügung festlegen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie vorausschauend festlegen, wie Sie Ihren letzten Lebensabschnitt gestaltet wissen möchten.

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind. Dazu gehört unter anderem, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Die Vorsorgevollmacht gilt nur im Original. Sie können sie jederzeit widerrufen.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich oder pflegerisch behandelt werden möchten. Sie können dort auch festlegen, wann eine Wiederbelebung erfolgen soll oder wann lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie Informationen zum Betreuungsrecht sowie Musterformulare und Textbausteine zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: www.bmjv.de.

Zu Hause, Krankenhaus oder Hospiz

Möchten Sie zu Hause Ihre letzte Lebenszeit verbringen, ist entscheidend, ob Sie einen pflegenden Angehörigen haben und ob Ihre Wohnsituation es zulässt. Ärzte, meist Ihr Hausarzt, und Pflegeteams kommen zu Ihnen nach Hause.

Ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich, können Sie auf einer Normalstation oder Palliativstation betreut werden.

Geht es Ihnen wieder besser, werden Sie nach Hause oder in ein Hospiz entlassen. Ein Hospiz ist ein Ort, an dem Schwerkranke und Sterbende betreut werden, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht nötig, aber eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.

Was Sie tun können: Vorsorge treffen, andere ins Vertrauen ziehen

  • Jeder kann einmal in die Lage geraten, nicht mehr für sich entscheiden zu können. Überlegen Sie für diesen Fall, ob Sie Vorsorge mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht treffen möchten.
  • Sprechen Sie mit Menschen, die Ihnen nahestehen, über Ihre Wertvorstellungen und Wünsche. Je mehr diese über Sie wissen, desto eher können sie in Ihrem Sinne entscheiden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
  • Es kann hilfreich sein, auch mit Ihrem Hausarzt frühzeitig darüber zu sprechen, wie Sie sich Ihre letzte Lebenszeit vorstellen.
  • In jeder Lebensphase gilt: Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie auf sich nehmen wollen. Sie können diese auch ablehnen oder vorzeitig beenden, zum Beispiel eine künstliche Ernährung. Sprechen Sie das offen an.
  • Sie müssen Beschwerden nicht tapfer ertragen. Sagen Sie, wenn es Ihnen nicht gut geht und lassen Sie sich helfen.
  • Hilfe bei sozialen oder rechtlichen Fragen erhalten Sie zum Beispiel durch Sozialdienste, Beratungsstellen oder Selbsthilfeorganisationen.
  • Ein deutschlandweites Verzeichnis für Hospize finden Sie hier: www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.