Zweitmeinung bei Eingriffen am Herzen möglich


Bei kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen haben Versicherte nun Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.

Für die Beratung über die Notwendigkeit eines empfohlenen Eingriffs können folgende Facharztgruppen eine Genehmigung erhalten:

  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendkardiologie

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Indikationsstellung zwingend erforderlich sind. Die Vergütung ist für alle Zweitmeinungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Eingriff gleich.