Wegen Chip-Krise: Versicherte mit Ersatzbescheinigungen statt Gesundheitskarten


Die internationale Mikrochip-Krise wirkt sich auch auf die Praxen aus: Derzeit erhalten viele (Neu-)Versicherte statt einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) übergangsweise eine Ersatzbescheinigung von ihrer Krankenkasse.

Diese Ersatzbescheinigung ist ein gültiger Anspruchsnachweis, sofern sie Name, Vorname, Versichertennummer, Versichertenstatus, Adresse und Geschlecht enthält. Praxen müssen in diesem Sonderfall die Versichertenstammdaten manuell in das Praxisverwaltungssystem übernehmen. Die Anfertigung einer Kopie für die Patientenakte ist sinnvoll. Privatliquidation ist nicht zulässig.