Terminservicestelle der KV Bremen vermittelt Termine für Coronaimpfungen


Auf der Suche nach einer Praxis in Bremen, die gegen Covid-19 impft? Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen hilft. Bürgerinnen und Bürger können sich ab Mittwoch, 20. September, an die Hotline 116117 für einen Termin in einer an dieser Aktion teilnehmenden Praxis wenden.

Mit diesem Angebot reagiert die KV Bremen auf einen Missstand. Der Covid-19-Impfstoff wird nach wie vor in Fläschchen mit sechs Dosen ausgeliefert. Das bedeutet für Praxen einen erheblichen organisatorischen Planungsaufwand, weil Termine en bloc koordiniert werden müssen. Mitunter werden Dosen wegen säumiger Patienten ungenutzt vernichtet. „Es ist völlig unverständlich, dass der Bund auch fast drei Jahre nach Start der Covid-19-Impfung noch immer keine Einzeldosen bereitstellen kann. Ausbaden müssen dies die Praxen“, kritisieren die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Deshalb unterstützt die KV Bremen ab sofort über die Terminservicestelle, die als Mittler zwischen Praxen und Impfwilligen fungiert.

So funktioniert die Terminvermittlung zu Covid-19-Impfungen via Terminservicestelle:

  • Das Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren.
  • Impfwillige vereinbaren telefonisch über die Patientenhotline 116117 (Auswahl „8“) einen Termin. Die Mitarbeiter der Terminservicestelle sind zu folgenden Zeiten erreichbar: 
  • Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr
  • Freitag: 9 bis 12 Uhr
  • Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin aus einem Pool von Praxen, die sich an dieser Aktion beteiligen. 

Es gelten die aktuellen STIKO-Empfehlungen:

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein. Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine Covid-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine Covid-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.