Nach dem Besuch beim Privatarzt kann kein Kassenrezept ausgestellt werden


Mittlerweile suchen gesetzlich Versicherte auch Fachärzte auf, die keine Kassenzulassung haben. Die Untersuchungen müssen dort aus eigener Tasche bezahlt werden. Anschließend soll der Hausarzt ein Kassenrezept für die empfohlenen Medikamente ausstellen. Das ist jedoch nicht möglich!

Aus Rückmeldungen von Hausarztpraxen zeigt sich außerdem, dass manche Privatärzte keinen Arztbrief mit Befunden oder Therapieempfehlungen ausstellen. In diesem Rahmen darf kein Rezept über die gesetzliche Krankenkasse ausgestellt werden. 

Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel:

  • bei einem echten medizinischen Notfall oder
  • wenn jemand gerade von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.

Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur Leistungen, die auch tatsächlich Kassenleistungen sind. Privatärzte kennen die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Verbote bestimmter Verordnungen oder wirtschaftliche Vorgaben für Arzneimittel) oft nicht oder berücksichtigen sie nicht. Dadurch besteht für Hausärzte das Risiko eines Regresses, wenn sie die privat empfohlenen Medikamente einfach auf Kasse verordnen.