Maskenpflicht für Patienten bleibt


Bremen hat die Corona-Basischutzverordnung unverändert bis zum 15. August verlängert. Darin sind unter anderem die Masken- und Testpflicht sowie die Regeln zur Isolation festgeschrieben.

Für Patienten ist die FFP2-Maskenpflicht in der Corona-Basisschutzrahmenverordnung des Landes Bremen festgehalten, die mindestens noch bis zum 15. August gilt. Eine gesetzliche Vorschrift für die Beschäftigten zum Tragen von Masken gibt es nicht, gleichwohl können Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht entsprechende Regelungen für ihr Personal festsetzen.