Krankschreibung per Telefon möglich


Angesichts steigender Covid-19-Infektionszahlen empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen Menschen mit leichten Erkältungssymptomen, von einem Besuch in Arztpraxen abzusehen. Der Gesetzgeber hat eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Mai verlängert, um das Infektionsrisiko in Arztpraxen klein zu halten.

„Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Praxisteams bitten wir darum, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen“, erklären die KV-Vorstände Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt-Josenhans.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Menschen mit typischen COVID-19-Symptomen vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.