Krankschreibung per Telefon bis März 2023 möglich


Arztpraxen können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege auch in den Wintermonaten weiterhin telefonisch krankschreiben. Diese Sonderregelung ist bis 31. März 2023 verlängert.

Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich.

Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Dabei ist es empfehlenswert, die Regelung sorgfältig, zurückhaltend und insbesondere bei bereits bekannten Patienten anzuwenden.

Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ soll weiterhin telefonisch möglich sein.