Keine Privatrechnung mehr: Corona-Impfungen werden jetzt von Krankenkasse bezahlt


Die Schutzimpfungen gegen Covid-19 sind jetzt Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Patienten müssen also keine Privatrechnung mehr bezahlen. Dies war für eine kurze Zeitspanne ab dem 8. April notwendig.

Hintergrund ist, dass zum 8. April die Coronavirus-Impfverordnung ausgelaufen ist, die die Finanzierung der Coronaimpfungen auf Staatskosten regelte. Nach diesem Zeitpunkt ist die Impfung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung übergegangen. Weil zunächst die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer Details in einem Vertrag zu regeln hatten, erhielten Patienten für die Coronaimpfung in der Arztpraxis in der Zwischenzeit eine Rechnung, die sie bei ihren Krankenkassen einreichen konnten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat sich mit den regionalen Krankenkassen nun geeinigt, so dass Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen wieder ohne Rechnung gegen das Coronavirus impfen lassen können.

Wer sollte sich impfen lassen? Es gelten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut. Für Menschen ab 60 Jahren, Bewohner in Pflegeeinrichtungen und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten sieht die Stiko jährliche Auffrischungsimpfungen vor – dies möglichst vor dem Herbst und Winter. Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein. Einen Booster empfiehlt die Stiko außerdem für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken und der Pflege. Für gesunde Erwachsene, die zweimal gegen Sars-CoV-2 geimpft, geboostert oder infiziert wurden, reicht aus Sicht der Experten zunächst die dadurch erreichte Basisimmunität aus. Für Minderjährige spricht sich die Stiko angesichts „in aller Regel“ problemloser Verläufe nicht mehr für routinemäßige Corona-Impfungen aus.