Hausärzte dürfen Paxlovid bevorraten und an Patienten abgeben


Das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten kann ab sofort von hausärztlich tätigen Vertragsärzten in der Praxis bevorratet und an Patienten im Bedarfsfall direkt abgegeben werden.

Zu Paxlovid (Nirmatrelvir + Ritonavir) liegt eine Gebrauchsinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Patientinnen und Patienten vor. Dieses Dokument muss bei Abgabe des Arzneimittels in den Apotheken ausgedruckt und dem Arzneimittel beigelegt werden. 

BfArM - Arzneimittelinformationen - Gebrauchsinformation: Information für Patienten - Paxlovid 150 mg + 100 mg Filmtabletten (Stand 13.07.2022)