Unter anderem wird im Rahmen des Vorsorgeprogramms gleich mit der Feststellung der Schwangerschaft ein Toxoplasmosesuchtest durchgeführt. Dabei wird das Blut auf das Vorliegen von Antikörpern untersucht. Werden keine sogenannten Toxoplasmoseantikörper ermittelt, wird die behandelnde Ärztin beziehungsweise behandelnde Arzt ausführlich beraten und Hinweise geben, wie eine Toxoplasmoseinfektion während der Schwangerschaft vermieden werden kann. Der Test wird bei negativer Ersttestung ein zweites Mal im Abstand von ca. 8 bis 10 Wochen wiederholt.
In der Zeit von der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgt ein Infektionsscreening. Außerdem wird gegen Ende der Schwangerschaft in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche ein Abstrichtest auf Streptokokken-B Bakterien durchgeführt.
Die Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag ist eine Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Recht auf freie Arztwahl bleibt auch während der Teilnahme erhalten.