FFP-Maskenpflicht gilt weiter in Praxen


Im Land Bremen gelten keine Basisschutzmaßnahmen über die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hinaus. Damit ist die Isolationspflicht aufgehoben. Doch für Arzt- und psychotherapeutische Praxen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken für Patienten und Besucher.

Seit dem 1. Februar sind alle landesrechtlichen Maßnahmen aufgehoben, die Isolationspflicht entfällt und damit auch die obligatorische Freitestung nach fünf Tagen.

Andere Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes regelt, gelten aber weiter, so für Arzt- und psychotherapeutische Praxen die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken für Patienten und Besucher.