Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet zum neuen Jahr


Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Dies bedeutet, dass Beschäftigte von der Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung in Papierform entbunden werden.

Die Krankenkassen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Daten zu übernehmen und anschließend für den Arbeitgeber zum Abruf bereitzustellen.