Die Krankenkassen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Daten zu übernehmen und anschließend für den Arbeitgeber zum Abruf bereitzustellen.
Die Krankenkassen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Daten zu übernehmen und anschließend für den Arbeitgeber zum Abruf bereitzustellen.