Aus den Veröffentlichungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geht hervor, dass jetzt die Möglichkeit besteht, sich gegen Influenza (Grippe) sowie COVID-19 impfen zu lassen.
Folgende Gruppen sollten sich demnach in dieser Saison gegen Grippe impfen lassen:
- Alle Personen ab 60 Jahren
- Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei Grunderkrankung ab dem 1. Trimenon)
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch Grunderkrankungen
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle Risikopersonen im Haushalt oder in der Betreuung gefährden können
- Personen mit häufigem, regelmäßigem und direktem Kontakt zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben sowie Beschäftigte in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierheimen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen
- Medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr
Folgende Gruppen sollten sich des Weiteren in dieser Saison gegen COVID-19 impfen lassen:
- Alle Personen ab 75 Jahren
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhtem Risiko durch Grunderkrankungen
- Schwangere nur bei erhöhter Gefährdung durch Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen ab dem 2. Trimenon
- Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Bewohnerkontakt
- Medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Infektionsrisiko oder das Risikopatient:innen betreut
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen (älter als 6 Monate) von Personen, bei denen keine ausreichende Impfantwort zu erwarten ist
Die Empfehlungen zielen vor allem auf den Schutz vor schweren Verläufen, Hospitalisierungen und die Abwendung von Todesfällen ab. Die Vermeidung einer spürbaren Infektion ist möglich, gilt aber nicht als das primäre Ziel.
Beide Impfungen lassen sich üblicherweise auch bei einem einzigen Arztbesuch vornehmen. Besprechen Sie diese individuelle Möglichkeit aber mit Ihrer Praxis. Sollten die Immunisierungen getrennt erfolgen, bietet es sich an, COVID-19 vorzuziehen. Aufgrund der Saisonalität empfiehlt die STIKO diese Impfung für den frühen Herbst. Influenza kann auch noch bis zum Winterbeginn warten, sollte aber bis spätestens Ende Dezember stattfinden.
Kostenübernahme
Generell übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Impfung nur, wenn sie für die jeweilige Person in den Bereich der Pflichtleistungen fällt. Das heißt: Die Person gehört zu einer der Gruppen, für die die Impfung empfohlen wird.
Viele Krankenkassen bieten die Impfungen aber als Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung) auch für Versicherte ohne Indikation an – oft komplett kostenlos. Von Kasse zu Kasse variiert Breite und Umfang dieses Vorgehens, aber in der Regel gilt:
- Bei der Grippe zahlt die Mehrheit der Kassen die Impfung, unabhängig von Alter oder Gesundheit der Person.
- Bei COVID-19 kommt so gut wie keine Kasse dafür ohne gesundheitliche/altersspezifische Indikation auf
Wer es sicher wissen möchte, fragt bei seinem Arzt oder direkt bei der Kasse nach. Privatversicherte und Selbstzahler müssen die Kosten für beide Impfungen in der Regel selbst tragen – Ausnahmen bilden bestimmte Tarife mancher Anbieter.