Coronatests und Genesenenzertifikate sind nicht mehr kostenlos


Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate ist seit dem 1. März entfallen. Dies betrifft die Bürgertests, aber auch Testungen von Personal in Arztpraxen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt.

Die Bundesregierung hat gleichzeitig die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen aufgehoben. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen dort seit dem 1. März keinen Testnachweis mehr vorlegen.