Ärzte dürfen ab dem 1. Juni nicht mehr telefonisch krankschreiben


Die Sonderreglung zur telefonischen Krankschreibung läuft am 31. Mai aus. Damit dürfen Praxen ab dem 1. Juni keine Telefon-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mehr ausstellen.

Die Telefon-AU wurde vor dem Hintergrund diverser Corona-Wellen immer wieder verlängert. Damit sollte verhindert werden, dass Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nur wegen einer AU-Bescheinigung in die Praxis kommen müssen. Diese Sonderregelung läuft nun bis auf Weiteres aus. 

Praxen dürfen auch keine  Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21) mehr telefonisch ausstellen.