Die Telefon-AU wurde vor dem Hintergrund diverser Corona-Wellen immer wieder verlängert. Damit sollte verhindert werden, dass Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nur wegen einer AU-Bescheinigung in die Praxis kommen müssen. Diese Sonderregelung läuft nun bis auf Weiteres aus.
Praxen dürfen auch keine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21) mehr telefonisch ausstellen.