Abrechnungsdaten in der ePA sind künftig nur für Patienten sichtbar


In die elektronische Patientenakte (ePA) stellt Ihre Krankenkasse auch Abrechnungsdaten ein, es sei denn, Sie haben widersprochen. Bislang konnte jeder Arzt, Apotheker oder Klinik mit Zugriffsrecht diese Daten einsehen. Künftig soll das nicht mehr gehen.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen Sie behandelt wurden, automatisch in die ePA zu stellen. Die Daten enthalten auch die Diagnosecodes, die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Abrechnung angeben müssen. 

Aktuell sind diese Daten für alle sichtbar, die Zugriff auf die Akte haben: Ärzte in Praxen und Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Zahnärzte oder Apotheker. Für Patienten kann das problematisch sein, insbesondere dann, wenn sie bestimmte Daten nicht in ihrer ePA haben möchten. Zum Beispiel, weil die Daten ein hohes Risiko der Stigmatisierung bergen könnten und Patienten deshalb dem Einstellen eines Befundberichtes widersprochen haben. 

Das soll sich ändern: Künftig können nur noch Sie als Patient die Abrechnungsdaten in Ihrer ePA sehen.

Die neue Regelung zur ePA ist Teil eines Gesetzes, das der Deutsche Bundestag kürzlich beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.