Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es soll unter anderem Kinder besser vor Masern schützen. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder, die neu in die Kita oder die Schule eintreten, gegen Masern geimpft sind. In Kindertagesstätten dürfen Kinder ansonsten nicht aufgenommen werden. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts. Alle Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen.
Eltern müssen Impfung Ihrer Kinder nachweisen
Eltern müssen die Impfung beziehungsweise die Masern-Immunität ihrer Kinder anhand eines entsprechenden Nachweises belegen können. Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- den Impfausweis,
- das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder
- bei bereits erlittener Krankheit durch ein ärztliches Attest.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann. Auch die Leitungen von Kindertagesstätten müssen mit einer Geldbuße rechnen, wenn sie nicht geimpfte Kinder aufnehmen. Ausnahmen von der Impfplicht sieht das Gesetz für Kinder unter einem Jahr vor und für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Impfpflicht gilt auch für viele Beschäftigte
Die Impfpflicht gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für nach dem 31. Dezember 1970 geborene Personen, die in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Genauso für Tagesmütter und Personal in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften.
Wer keinen Nachweis über einen Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen erbringen kann, darf keine Arbeit in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen aufnehmen.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit
Masern sind eine höchst ansteckende Infektionskrankheit, die mit zum Teil schweren Komplikationen einhergehen kann. Die Infektion führt zu einer Schwächung des Immunsystems, die über Monate bis möglicherweise Jahre anfällig für weitere Infektionen macht.
Nach wie vor sind in Deutschland zu wenig Menschen gegen Masern geimpft und es gibt in allen Altersgruppen Impflücken. Dabei schützen Impfungen nicht nur den Geimpften. Bei einer Immunität in der Bevölkerung von etwa 95 Prozent werden auch Personen geschützt, die (noch) nicht geimpft werden können. Dazu zählen beispielsweise Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen. Sind genügend Menschen immunisiert, können einzelne Krankheitserreger wie das Masernvirus eliminiert werden.