Aut idem: Auch ohne Kreuz erhalten Sie das richtige Arzneimittel!

Viele Arzneimittel werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Der Wirkstoff ist stets der gleiche, die Preisunterschiede bei gleicher Wirksamkeit und Qualität trotzdem oft erheblich. Dies kann auch Ihr Medikament betreffen. Ihr Arzt darf sich normalerweise nicht auf einen bestimmten Hersteller festlegen. Deshalb ist das Feld „Aut idem“ auf einem Rezept meistens leer. „Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“.

Mit einem Kreuz im „Aut idem-Feld“ würde Ihr Arzt die Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels durch die Apotheke verhindern. Dazu zählen auch die rabattierten Arzneimittel. Durch die Bindung an bestimmte Hersteller mit einem Rabattvertrag kann Ihre Krankenkasse -wie vom Gesetzgeber gefordert - zusätzlich erhebliche Einsparungen erzielen und an die Versichertengemeinschaft weitergeben.

Sollten Sie bei dem Präparat eines bestimmten Herstellers feststellen, dass es Probleme gibt, die eine individuelle Unverträglichkeit vermuten lassen, so sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt darauf an. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen erhalten Sie in der Apotheke genau das vom Arzt verordnete Arzneimittel. Nur für diese Einzelfälle ist die Verwendung des Aut idem-Kreuzes vorgesehen.

Das Arzneimittel des preisgünstigen Herstellers kann sich äußerlich von dem namentlich verordneten oder Ihnen vertrauten Arzneimittel unterscheiden (z. B. andere Farbe). Es enthält aber immer den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke und hat die gleiche medizinische Qualität.

Bitte vertrauen Sie Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn sie Ihnen ein preisgünstiges bzw. rabattiertes Arzneimittel verordnen oder aushändigen. Diese Präparate sind ebenso wirksam und tragen dazu bei, dass die Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel auch künftig von der Versichertengemeinschaft getragen werden können.